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   BGH, 19.01.2000 - XII ZB 202/99   

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https://dejure.org/2000,7424
BGH, 19.01.2000 - XII ZB 202/99 (https://dejure.org/2000,7424)
BGH, Entscheidung vom 19.01.2000 - XII ZB 202/99 (https://dejure.org/2000,7424)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 2000 - XII ZB 202/99 (https://dejure.org/2000,7424)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berufung - Zulässigkeit - Frist - Fristversäumnis - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Prozeßkostenhilfe - Wohnrecht - Löschung

  • Judicialis

    ZPO § 519 b Abs. 1; ; ZPO § 233; ; ZPO § 115 Abs. 2; ; BSHG § 115 Abs. 2 Satz 2; ; BSHG § 88 Abs. 2 Nr. 7

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 85 Abs. 2, §§ 233, 516
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Berufungsfrist bei Stellung eines PKH-Antrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FuR 2001, 138
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 17.07.2013 - XII ZB 174/10

    Berufung in einer Familiensache: Anforderungen an eine fristwahrende

    Dass eine im (Mit-)Eigentum stehende, jedoch nicht selbst bewohnte Immobilie für Prozesskosten verwertet werden muss und nicht unter das sog. Schonvermögen fällt, ergibt sich aus dem Gesetz (§ 115 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII; vgl. Senatsbeschluss vom 19. Januar 2000 - XII ZB 202/99 - FuR 2001, 138).
  • OLG Stuttgart, 19.01.2006 - 5 W 66/05

    Prozesskostenhilfe: Verpflichtung zur Verwertung eines im Ausland befindlichen

    Bislang hat die Klägerin im Einzelnen nicht dargelegt, worauf sich ihre Annahme, das Haus (mit Grundstück) sei unverkäuflich, stützt, insbesondere hat die Klägerin nicht darlegt, dass ihr eine Verwertung tatsächlich unmöglich ist, weil sie eine solche Verwertung überhaupt auch nur versucht hätte (vgl. zu dem insoweit strengen Maßstab BGH EzFamR ZPO § 115 Nr. 5 Beschluss vom 19.01.2000 XII ZB 202/99, zitiert nach Juris).
  • BGH, 17.07.2013 - XII ZB 173/10

    Beruhen einer Fristversäumnis auf der Mittellosigkeit des Antragstellers bei

    Dass eine im (Mit-) Eigentum stehende, jedoch nicht selbst bewohnte Immobilie für Verfahrenskosten verwertet werden muss und nicht unter das sog. Schonvermögen fällt, ergibt sich aus dem Gesetz (§ 115 Abs. 3 ZPO i. V. m. § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII; vgl. Senatsbeschluss vom 19. Januar 2000 - XII ZB 202/99 - FuR 2001, 138).
  • OLG Celle, 21.10.2002 - 6 W 121/02

    Prozesskostenhilfe; Einsetzung eines Miteigentumsanteils eines nicht selbst

    Hieraus folgt, dass zum Schonvermögen nur ein - zumindest auch - selbst genutztes Objekt zählt (BGH FuR 2001, 138; OLG Köln OLGR 1994, 91; OLG Hamm Rpfleger 1984, 432; Musielak-Fischer, ZPO, 3. Aufl., § 115 Rdnr. 46; Zöller-Philippi, ZPO, 23. Aufl., § 115 Rdnr. 53).
  • OLG Stuttgart, 13.04.2010 - 15 UF 201/09

    Entfallen der Eigenschaft eines Hausgrundstücks als Schonvermögen bei Auszug

    Dass eine Partei ein nicht mehr bewohntes Hausgrundstück zur Erlangung eines Kredits zur Bestreitung der Prozesskosten verwenden muss, entspricht der Rechtsprechung des BGH ( FuR 2001, 138 ).
  • OLG Stuttgart, 13.04.2010 - 15 UF 199/09

    Anforderungen an eine Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei

    Dass eine Partei ein nicht mehr bewohntes Hausgrundstück zur Erlangung eines Kredits zur Bestreitung der Prozesskosten verwenden muss, entspricht der Rechtsprechung des BGH ( FuR 2001, 138 ).
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